NGG verlangt höheres Kurzarbeitergeld für 10.000 ArbeitnehmerCorona-Schutzschirm für Beschäftigte im Münsteraner Gastgewerbe gefordert

20. März 2020

Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft in Münster die 580 Betriebe des Gastgewerbes besonders hart und damit auch die rund 10.000 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) hin – und fordert einen Corona-Schutzschirm.

 „Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar können sie Kurzarbeitergeld bekommen. Das liegt aber nur bei 60 Prozent (Eltern: 67 Prozent) des ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Helge Adolphs von der NGG-Region Münsterland. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen.

Bislang habe der Dehoga dies jedoch abgelehnt, kritisiert Adolphs. „Es kann nicht sein, dass Gastwirte und Hotelbesitzer nach Milliardenhilfen vom Staat rufen, aber auf der anderen Seite ihre Beschäftigten im Regen stehen lassen.“ Ziel müsse sein, die Einbußen für Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern. Wie das gehen könne, hätten die Unternehmen in der Systemgastronomie (McDonald’s, Burger King, Nordsee) gezeigt. Zusammen mit der NGG hat sich die Branche am Dienstag auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettolohns geeinigt.

Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Adolphs.

Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona

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