Urlaubsgeld

NGG wünscht schöne Ferien! Foto: © Rainer Sturm / pixelio.de

Sommerzeit ist Urlaubszeit! Nichts wie weg und endlich mal abschalten. Für die meisten Menschen ist die jährliche Auszeit eine Selbstverständlichkeit geworden. Doch das war nicht immer so. Erst die Gewerkschaften haben erreicht, dass es einen gesetzlichen Mindesturlaub gibt. Dieser steht jedem Arbeitnehmer zu und liegt bei 24 Werktagen.

Oft gestellte Fragen

Mehr Urlaub: Nur mit Tarifvertrag

Besser ist man mit einem Tarifvertrag dran. NGG-Mitglieder können – je nach Branche und Tarifvertrag – bis zu 36 Tage Tarifurlaub nehmen. Dies hat die Gewerkschaft NGG für ihre Mitglieder in Tarifverträgen ausgehandelt. Teilweise haben Gewerkschaftsmitglieder dafür gestreikt – also alles andere als eine Selbstverständlichkeit.

Rund 41 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Das ergab eine aktuelle Umfrage auf www.lohnspiegel.de, einer Webseite des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Mit Tarifvertrag: 61 Prozent erhalten Urlaubsgeld

Die Umfrage zeigt, dass die Beschäftigten auch beim Urlaubsgeld davon profitieren, wenn sie in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten: In Betrieben, in denen die Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag geregelt sind, erhalten immerhin 61 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld. In Betrieben ohne Tarifbindung ist die Zahl der Beschäftigten um nahezu die Hälfte geringer (32 Prozent).

Urlaubsgeld: Das Plus in der Urlaubskasse

Und weil Urlaub mehr Freude macht, wenn man eine ordentlich gefüllte Urlaubskasse hat, gibt es das Urlaubsgeld. Auch dieses ist in der Regel eine tarifliche Leistung. Eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Urlaubsgeldes besteht nicht. Das Urlaubsgeld wird zusätzlich zum Urlaubsentgelt (Lohnfortzahlung im Urlaub) gezahlt. Je nach Branche und Tarifvertrag wird es in der Regel vor Urlaubsantritt oder in den Sommermonaten gezahlt. Wie hoch der Anspruch auf Urlaubsgeld ist, steht im Tarifvertrag. Hier einige Beispiele aus NRW:

Tarifliches Urlaubsgeld

Tarifbereich:Urlaubsgeld:
Stärkeindustriebis zu 799,00€
Süßwarenindustriebis zu 414,00€
Obst und Gemüse verarb. Industriebis zu 274,00€
Molkereien/Käsereienbis zu 540,00€
Bäckerhandwerkbis zu 390,00€
Brauereienbis zu 568,00€
Gastgewerbebis zu 404,00€
Systemgastronomiebis zu 568,00€
Fleischerhandwerkbis zu 300,00€


Teilzeitbeschäftigte (auch Geringverdiener/innen) haben diesen Anspruch anteilig ihrer Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitbeschäftigung.

Einen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen haben nur Gewerkschaftsmitglieder.

Noch Fragen? Mitglieder erhalten nähere Informationen in ihrem NGG-Büro. Wir senden auch gerne den Tarifvertrag zu.

Stand: Januar 2019, Irrtümer, Abweichungen bzw. Änderungen vorbehalten, alle genannten Euro-Beträge sind Bruttobeträge

Hier findest Du laufend aktuelle Tarifinformationen zu den Tarifrunden der NGG in NRW

Kontakt

NGG-Region Münsterland
Johann-Krane-Weg 16
48149 Münster
Tel:  0251 - 36 492-0
Fax: 0251 - 36 492-19
region.muensterland@ngg.net
 

Bürozeiten:
Mo. - Do. 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags nach Vereinbarung