Weihnachtsgeld

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In der Adventszeit wird in vielen Betrieben das Weihnachtsgeld ausgezahlt. Die Arbeitnehmer freuen sich über den zusätzlichen Geldsegen. Nicht immer zahlt der Chef aus reiner Nächstenliebe. Das Weihnachtsgeld ist in den meisten Fällen eine tarifliche Leistung, die die Gewerkschaft durchgesetzt hat. Und da gilt: Der Chef muss zahlen.

Trotzdem verweigern manche Arbeitgeber alle Jahre wieder die Zahlung der sogenannten Jahressonderzuwendung. Insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch im Bäckerhandwerk drücken sich manche Chefs vor der Zahlung des Weihnachtsgeldes. 

Die NGG rät Beschäftigten in Münster zu einem genauen Blick auf ihre Lohnabrechnung im November. „Jeder sollte dann prüfen, ob er seine Weihnachtsgeldzahlung bekommen hat. Etliche Chefs ‚vergessen‘ gerne die jährliche Sonderzahlung für ihre Angestellten“, sagt Helge Adolphs. Der Lohncheck lohne sich, so der Geschäftsführer der NGG Münsterland. Denn bis zum Ende Februar eines jeden Jahres könnten die Beschäftigten das fehlende Weihnachtsgeld nachfordern.

Für Helge Adolphs sind die „Weihnachtsgeld-Muffel“, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe ein jährliches Dauerärgernis. Das gelte in Münster gerade für kleinere Betriebe. Die NGG schätzt, dass bis zur Hälfte der Beschäftigten in der Branche das Weihnachtsgeld vorenthalten und auch noch mehrere Monate nach Fälligkeit nicht nachgezahlt wird.

„Eigentlich muss das Weihnachtsgeld mit der letzten November-Auszahlung auf dem Gehalts-Konto auftauchen. All diejenigen, die die Sonderzahlung dann nicht bekommen haben, sollten sich schleunigst bei ihrem Chef melden. Am besten schriftlich und spätestens bis Ende Februar. Danach verfällt der Anspruch und das Geld ist endgültig futsch“, so der NGG-Geschäftsführer.

Die Gewerkschaft hofft, dass sich möglichst viele gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ wehren. „Denn Weihnachtsgeld hängt nicht vom guten Willen des Chefs ab, es ist das gute Recht der Beschäftigten.

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Weihnachtsgeld: Anspruch

Die meisten Firmen halten sich an geltendes Recht. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern nutzen die Gutgläubigkeit ihrer Angestellten aus. Denn oftmals glauben die betroffenen Arbeitnehmer, dass sie gar keinen Anspruch auf die Sonderzahlung hätten. Die Tarifverträge der Gewerkschaft NGG sehen die Zahlung eines Weihnachtsgeldes u.a. im Gastgewerbe, im Bäckerhandwerk und in der Systemgastronomie (Fastfood) im Münsterland verbindlich vor. Geringfügig Beschäftigte, studentische Aushilfen und Teilzeitkräfte bekommen die Zahlung anteilig (Höhe des Weihnachtsgeldes in einzelnen Tarifbereichen siehe unten). In allen Fällen ist die Zahlung mit der Novemberabrechnung fällig. Wir empfehlen: Kontrolliere Deine Lohnabrechnung. Wer kein Weihnachtsgeld erhalten hat, sollte sich im NGG-Büro Münster zur Beratung melden. Die Gewerkschaft prüft, ob ein Anspruch besteht und gibt Tipps, wie man zu seinem Recht kommen kann. Denn: Wer nichts unternimmt, der riskiert, dass der Anspruch nach wenigen Monaten verfällt.

Freiwilligkeit

Auch wenn der Arbeitgeber nicht per Tarifvertrag zur Zahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, müssen sich Beschäftigte nicht nach Gutsherrenart behandeln lassen. Durch Urteile des Bundesarbeitsgerichts sind Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte beschränkt. Ist der Weihnachtsgeldanspruch im Arbeitsvertrag geregelt, so muss klar und deutlich zu erkennen sein, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung sein soll. Will der Chef das angeblich freiwillige Weihnachtsgeld widerrufen, so muss der Widerrufsvorbehalt nebst Begründung ebenso unmissverständlich im Arbeitsvertrag geregelt sein. Die Voraussetzungen für den Widerruf (z.B. nicht erreichte Umsatzziele) müssen klar, verständlich und nachprüfbar sein. Der Arbeitgeber muss den Widerruf vor der Fälligkeit erklären.

Betriebliche Übung

Wird das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber „einfach nur so“ (also: ohne arbeitsvertragliche Vereinbarung und ohne irgendeine Erklärung)  gezahlt, kann eine sogenannte betriebliche Übung entstehen. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld drei Mal hintereinander bezahlt. Zwar kann auch die betriebliche Übung durch einen eindeutigen Freiwilligkeitsvorbehalt eingeschränkt werden. Aber die oben genannten Kriterien sind dennoch zu beachten.

Hier findest Du laufend aktuelle Tarifinformationen zu den Tarifrunden der NGG in NRW

Kontakt

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