Ab Oktober können sich Azubis und junge Beschäftigte in Münster zu „Nachwuchs-Betriebsräten" wählen lassen. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin. Noch bis Ende November laufen die Wahlen für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Berufsstarter ihre Stimme abgeben, damit ihre Belange nicht unter die Räder kommen", sagt Helge Adolphs. Der NGG-Geschäftsführer appelliert an junge Beschäftigte, sich selbst zur Wahl zu stellen. Aus den Azubi-Vertretern von heute würden häufig die Betriebsräte von morgen.
Nach Beobachtung der Gewerkschaft nehmen die Beschwerden junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu. „So berichtet etwa ein angehender Mechatroniker im Lebensmittelwerk, dass im Lockdown die Ausbilder wegen verschobener Schichten kaum greifbar waren und interner Unterricht lange ausfiel. Das ist ein klassisches Thema für die JAV und den Betriebsrat, denn Ausbildungsbetriebe müssen sicherstellen, dass Azubis entsprechende Schulungen bekommen und nicht in den Regelbetrieb eingebunden werden", betont Adolphs. Gemeinsam mit dem Betriebsrat setzten die JAV-Mitglieder die Interessen junger Beschäftigter durch. Dies sei gerade auch dann entscheidend, wenn sich Berufsstarter nicht trauten, Missstände selbst anzusprechen.
Unterstützung für die Kandidatinnen und Kandidaten bietet die NGG vor Ort. Nach der Wahl können sich die „Nachwuchs-Betriebsräte" bei der Gewerkschaft durch Seminare „fit halten", so Adolphs. Die laufenden JAV-Wahlen seien zugleich ein Testlauf für die Betriebsratswahlen 2022. „Jetzt wird geprobt, wie eine Abstimmung unter Pandemie-Bedingungen laufen muss. Corona könnte uns noch Jahre beschäftigen." Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de und bei der Jungen NGG in Nordrhein-Westfalen unter nrw.ngg.net/junge-ngg.
Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Münster aktuell rund 9.800 Auszubildende. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – ebenso wie Mitarbeiter unter 25, die eine Ausbildung machen.
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