Ein Leben lang arbeiten – und trotzdem reicht die Rente nicht: In Münster sind rund 11.400 Vollzeitbeschäftigte selbst nach 45 Arbeitsjahren im Rentenalter von Armut bedroht. Davor warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung. Demnach verdienen 10,7 Prozent aller Beschäftigten, die in Münster in Vollzeit arbeiten, weniger als 2.050 Euro brutto im Monat. Rein rechnerisch müssten sie sogar mehr als 45 Jahre lang arbeiten, um auf eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle von aktuell 835 Euro zu kommen.
„Altersarmut ist kein Schreckensszenario in der Zukunft, sondern für viele Menschen längst Realität. Die Rente derer, die zum Beispiel jahrzehntelang in einer Bäckerei oder Gaststätten gearbeitet haben, reicht schon heute oft nicht aus. Rentenkürzungen oder Forderungen über ein späteres Eintrittsalter sind der falsche Weg. Stattdessen muss die Politik die gesetzliche Rente stärken“, so Helge Adolphs, Geschäftsführer der NGG-Region Münsterland, mit Blick auf die aktuelle Debatte rund um die Alterssicherung. Das Rentenniveau, also die durchschnittliche Rente nach 45 Beitragsjahren bei mittlerem Verdienst, dürfe nicht weiter absinken.
Seit dem Jahr 2000 sei das Rentenniveau bereits von rund 53 Prozent auf aktuell 48 Prozent abgesenkt worden. „Konkret bedeutet das, dass Geringverdiener mit einem Einkommen von weniger als 2.050 Euro brutto im Monat statt 42 nun fast 46 Jahre lang arbeiten müssen, um überhaupt noch die Grundsicherungsschwelle im Alter zu erreichen. Aber vier Jahre länger an der Bäckereitheke, in der Lebensmittelfabrik oder im Schlachthof am Band zu stehen, ist vielen Beschäftigten gesundheitlich gar nicht möglich. Jede Anhebung des Renteneintrittsalters ist somit faktisch eine Rentenkürzung“, unterstreicht Adolphs. Die nächste Bundesregierung müsse das derzeitige Rentenniveau stabilisieren und perspektivisch anheben, um einen weiteren Anstieg der Altersarmut zu verhindern. Die von Wirtschaftsverbänden geforderte „Rente mit 70“ sei der falsche Weg – und ein „Schlag ins Gesicht der Menschen, die körperlich arbeiten und schon bis 67 nicht durchhalten können“. Auch deshalb sei es wichtig, dass die Beschäftigten ihre Stimme bei der Bundestagswahl am 26. September abgäben – und sich informierten, was die Rentenkonzepte der einzelnen Parteien für sie bedeuteten, so die NGG.
Zugleich seien die Unternehmen in der Pflicht, prekäre Beschäftigung zurückzufahren und Tarifverträge zu stärken. Gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe gebe es einen enormen Nachholbedarf, um die Einkommen wirklich armutsfest zu machen – auch weil viele Firmen aus der Tarifbindung flüchteten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verdienen in Nordrhein-Westfalen aktuell rund 41.300 von insgesamt 75.400 Vollzeitbeschäftigten im Gastgewerbe weniger als 60 Prozent des bundesweit mittleren Monatseinkommens von 3.427 Euro. „Hier darf es niemanden überraschen, dass während der Corona-Krise so viele Köche und Hotelangestellte ihre Branche verlassen haben“, sagt Adolphs.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nimmt die Zahl der Menschen, die in der Altersgruppe ab 65 armutsgefährdet sind, weiterhin zu. Aktuell sind dies 18 Prozent. Im Jahr 2009 waren es noch 14 Prozent. Entscheidend sei nun, die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Altersvorsorge für die Zukunft zu stärken. Dafür müssten angesichts des demografischen Wandels auch weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt fließen und die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen, weiterentwickelt werden.
Dabei dürften die Generationen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Sicherung der gesetzlichen Altersvorsorge komme gerade auch den Jüngeren zugute. Denn sie müssten einen weiteren Abfall des Rentenniveaus mit einem immer längeren Arbeitsleben bezahlen. „Am Ende geht es um den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft. Nach einem langen Berufsleben muss sich jeder darauf verlassen, den Ruhestand in Würde genießen zu können“, so Adolphs weiter.
Die NGG verweist darauf, dass die neu eingeführte Grundrente für Betroffene zwar zu höheren Bezügen führen könne. Allerdings seien die Hürden mit erforderlichen 33 Beitragsjahren zu hoch und der Zuschlag falle oft gering aus. „Die mögliche Einkommensanrechnung, etwa des Lebenspartners, lässt die Beträge weiter schrumpfen. Damit bekommen viele Menschen keinen oder nur einen geringen Zuschlag. Die Grundrente muss daher ebenfalls weiterentwickelt werden“, unterstreicht Adolphs.
Redaktioneller Hinweis: Der Berechnung der potentiell von Altersarmut betroffenen Beschäftigten liegt die Definition „relativer Armut“ zugrunde. Laut OECD und Statistischem Bundesamt gilt als armutsgefährdet, wer inklusive staatlicher Transferleistungen über weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt.