Ein starker Partner deiner NGG
Recht haben. Recht bekommen: NGG-Mitglieder erhalten bei Streitigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht ebenso Unterstützung wie Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren. Vor Arbeits- und Sozialgerichten werden Fälle vertreten, die mit arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen zusammenhängen. Die Kosten dieser Dienstleistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Und das lohnt sich: Allein im Jahr 2013 haben wir für die NGG-Mitglieder in der Region Münsterland insgesamt 314.765,85 Euro erstritten. Im Schnitt haben die gewerkschaftlichen Juristen 1.639 Euro pro Fall bei Arbeits- und Sozialgerichten für die Mitglieder erstritten
Das NGG-Büro Münster ist in knapp 200 Fällen aktiv geworden. Täglich beraten wir zahlreiche Mitglieder. Die Prozessvertretung bei Arbeits- und Sozialgerichten übernimmt ausschließlich das juristische Kompetenzteam der Gewerkschaften: die DGB Rechtsschutz GmbH. Sie ist in jeder Region Deutschlands für ihre Mandanten erreichbar und bietet in allen Büros Beratung und Rechtsvertretung durch Fachjuristinnen und -juristen.
Die Rechtsfälle der NGG-Mitglieder im Münsterland werden schwerpunktmäßig vom DGB Rechtsschutzbüro in Münster betreut. Die Mannschaft um Teamleiter Achim van Nieuwenborg hat ihren Sitz in den Büros am Servatiiplatz in direkter Nähe zum Hauptbahnhof.
Auch im Gewerkschaftshaus am Johann-Krane-Weg können Beratungstermine vereinbart werden. Weitere Büros des DGB Rechtsschutzes befinden sich in Bocholt, Osnabrück und Recklinghausen.
Und so erreichst Du die DGB Rechtsstelle Münster: Servatiiplatz 3, 48143 Münster, Tel.: 0251-132320. Wenn Du arbeits- oder sozialrechtliche Fragen und Probleme hast, wende Dich bitte zuerst an das NGG-Büro. Hier erhältst Du eine Erstberatung. Wir stellen anschließend den Kontakt zum DGB Rechtsschutz her.
Optimale Vertretung
Die DGB Rechtsschutz GmbH konzentriert sich auf Arbeits-, Sozial- und Öffentliches Dienstrecht und kann so ihre Mandanten optimal vertreten. Die Juristinnen und Juristen bilden sich regelmäßig weiter und sind auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Gebündeltes Fachwissen: In den Kompetenz-Centern der DGB Rechtsschutz GmbH arbeiten spezialisierte Juristinnen und Juristen zum Beispiel an Fällen zur betrieblichen Altersversorgung, zu Berufskrankheiten, zum Insolvenzrecht oder zum Beamtenrecht.
86 Prozent aller Mandanten sind mit der DGB Rechtsschutz GmbH „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. Knapp 84 Prozent aller Befragten bewerten den Rechtsschutz als mindestens gleichwertig, oft besser als freie Anwaltskanzleien. Die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH kennen durch ihre Nähe zu den Gewerkschaften die Situation vor Ort und arbeiten eng mit ihnen zusammen. So werden beispielsweise gemeinsame Schulungen oder Informationsveranstaltungen für Betriebs- und Personalräte angeboten. Jahr für Jahr erstreitet die DGB Rechtsschutz GmbH einen dreistelligen Millionenbetrag für klagende Gewerkschaftsmitglieder. Die meisten Verfahren betreffen Streitigkeiten um Lohn und Gehalt.
Größte Prozessvertretung
Mit mehr als 100.000 neu aufgenommenen Verfahren pro Jahr ist die DGB Rechtsschutz GmbH die größte Prozessvertretung für Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland.
Kündigungen abgewehrt
Rund ein Drittel der arbeitsrechtlichen Streitigkeiten betreffen das Kündigungsschutzrecht. Bei den sozialrechtlichen Fällen stehen Auseinandersetzungen um Renten und Schwerbehinderung.
Bis zum Europäischen Gerichtshof
Im „Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht“ in Kassel analysieren Experten der DGB Rechtsschutz GmbH die höchstrichterliche Rechtsprechung, bewerten juristische Entwicklungen und initiieren Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Außerdem vertreten sie Gewerkschaftsmitglieder vor dem Bundesarbeits- und dem Bundessozialgericht.
Maßstäbe setzen
Ist ein Rechtsstreit für viele gleich gelagerte Fälle von Bedeutung, führt die DGB Rechtsschutz GmbH für die Gewerkschaften Musterklagen durch. Damit wird eine grundsätzliche gerichtliche Klärung herbeigeführt. So wurde beispielsweise in Musterverfahren vor dem Bundessozialgericht die Verfassungsmäßigkeit des ALG-II-Regelsatzes geprüft oder die finanzielle Benachteiligung von Arbeitslosen auf Grund der so genannten„58er-Regelung“ beendet.
Zur Homepage der DGB Rechtsschutz GmbH vor Ort gelangst Du hier